Wer einen Pflegegrad hat und zuhause versorgt wird, hat automatisch Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI – aktuell bis zu 131 Euro im Monat. Trotzdem lassen viele Familien dieses Geld ungenutzt liegen, einfach weil der Anspruch zu wenig bekannt ist. Wir erklären, worum es geht.

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5, die zuhause gepflegt oder betreut werden. Der Betrag steht Ihnen automatisch mit der Anerkennung des Pflegegrads zu – ein gesonderter Antrag ist dafür nicht nötig.

Wofür darf das Geld verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden: Er darf ausschließlich für qualitätsgesicherte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden – etwa Haushaltshilfe, Betreuung und Begleitung, wie wir sie als Alltagsgestalter anbieten. So bleibt mehr Luft im Alltag, ohne dass Angehörige an ihre Grenzen kommen.

Wie läuft die Abrechnung?

Als anerkannter Anbieter rechnen wir unsere Leistungen in der Regel direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen meist nicht in Vorleistung treten – wir übernehmen den Papierkram und sagen Ihnen genau, welche Unterlagen wir dafür brauchen.

Was passiert mit nicht genutztem Geld?

Nutzen Sie den Betrag in einem Monat nicht vollständig, verfällt er nicht sofort: Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen und dann genutzt werden. So lässt sich die Unterstützung flexibel genau dann einsetzen, wenn sie am meisten gebraucht wird – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer besonders herausfordernden Phase.

Unsicher, wie viel Ihnen konkret zusteht oder wie Sie am besten starten? Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen bei den ersten Schritten.