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Ratgeber

Wissen für Ihren Alltag.

Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten begegnen – zu Beratung, Gesundheit und Teilhabe. Verständlich aufbereitet, ohne Fachchinesisch.

Beratung

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Bis zu 131 Euro monatlich für Unterstützung im Alltag – wer Anspruch hat, wie die Abrechnung läuft und wie Sie nichts liegen lassen.

Lesezeit ca. 5 Min. Artikel lesen
Gesundheit

Gesunde Ernährung im Alter

Warum der Appetit im Alter nachlässt, welche Nährstoffe jetzt besonders wichtig sind – und wie gemeinsames Essen den Unterschied macht.

Lesezeit ca. 4 Min. Artikel lesen
Teilhabe

Begleit- & Fahrdienste

Zum Arzt, zum Markt, ins Theater: Wie Begleitung zu mehr Mobilität und echter Teilhabe am Leben in Dresden verhilft.

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Beratung

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI – Ihr Wegweiser durch Antrag, Höhe und Abrechnung

Wer einen Pflegegrad hat und zuhause versorgt wird, hat automatisch Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI – aktuell bis zu 131 Euro im Monat. Trotzdem lassen viele Familien dieses Geld ungenutzt liegen, einfach weil der Anspruch zu wenig bekannt ist. Wir erklären, worum es geht.

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5, die zuhause gepflegt oder betreut werden. Der Betrag steht Ihnen automatisch mit der Anerkennung des Pflegegrads zu – ein gesonderter Antrag ist dafür nicht nötig.

Wofür darf das Geld verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden: Er darf ausschließlich für qualitätsgesicherte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden – etwa Haushaltshilfe, Betreuung und Begleitung, wie wir sie als Alltagsgestalter anbieten. So bleibt mehr Luft im Alltag, ohne dass Angehörige an ihre Grenzen kommen.

Wie läuft die Abrechnung?

Als anerkannter Anbieter rechnen wir unsere Leistungen in der Regel direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen meist nicht in Vorleistung treten – wir übernehmen den Papierkram und sagen Ihnen genau, welche Unterlagen wir dafür brauchen.

Was passiert mit nicht genutztem Geld?

Nutzen Sie den Betrag in einem Monat nicht vollständig, verfällt er nicht sofort: Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen und dann genutzt werden. So lässt sich die Unterstützung flexibel genau dann einsetzen, wenn sie am meisten gebraucht wird – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer besonders herausfordernden Phase.

Unsicher, wie viel Ihnen konkret zusteht oder wie Sie am besten starten? Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen bei den ersten Schritten. Alle Details auch auf unserer Seite Entlastungsbetrag.

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Gesundheit

Gesunde Ernährung im Alter – kleine Veränderungen, große Wirkung

Im Alter verändert sich einiges rund ums Essen: Der Appetit lässt oft nach, das Durstgefühl wird schwächer, und manche Speisen sind schwerer zu kauen oder zu verdauen als früher. Mit ein paar bewussten Anpassungen lässt sich trotzdem viel für Wohlbefinden und Energie tun.

Genug trinken, auch ohne Durst

Weil das Durstgefühl im Alter nachlässt, hilft eine feste Routine: ein Glas Wasser zu jeder Mahlzeit, eine gefüllte Karaffe in Sichtweite, vielleicht ungesüßter Tee zwischendurch. Das beugt Konzentrationsschwäche und Müdigkeit vor.

Eiweiß nicht vergessen

Muskeln brauchen im Alter eher mehr Eiweiß, nicht weniger – etwa aus Quark, Hülsenfrüchten, Eiern oder Fisch. Das unterstützt Kraft und Beweglichkeit im Alltag und macht das Aufstehen vom Sofa oder das Tragen der Einkaufstasche leichter.

Kleine Portionen, dafür öfter

Statt drei großer Mahlzeiten tun oft fünf kleinere Portionen über den Tag verteilt besser – das ist leichter verdaulich und hält den Energiepegel gleichmäßiger. Bunte Teller mit Gemüse, Vollkorn und guten Fetten liefern dabei automatisch mehr Vielfalt an Nährstoffen.

Gemeinsames Essen zählt doppelt

Wer allein isst, isst oft weniger und weniger bewusst. Eine gemeinsame Mahlzeit, ein Gespräch nebenbei, ein Rezept, das an früher erinnert – das macht nicht nur satt, sondern tut auch der Seele gut. Genau hier setzen wir mit unserem Leistungsbereich Genuss an: gemeinsam kochen, gemeinsam essen, gemeinsam Freude am Alltag haben.

Bei individuellen Ernährungsfragen – etwa durch Vorerkrankungen oder Medikamente – lohnt sich immer der Austausch mit dem behandelnden Arzt oder einer Ernährungsberatung.

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Teilhabe

Begleit- & Fahrdienste – mobil und selbstbestimmt am Leben teilhaben

Wer nicht mehr so mobil ist wie früher, zieht sich schnell zurück – nicht, weil der Wunsch nach Teilhabe fehlt, sondern weil der Weg dorthin schwerer geworden ist. Genau da setzen unsere Begleit- und Fahrdienste an.

Mehr als nur ein Transport

Ob Arzttermin, Wochenmarkt, Friseurbesuch oder ein Nachmittag im Café mit alten Freunden: Wir begleiten Sie dorthin, wo Sie hinwollen – zuverlässig, in Ihrem Tempo und mit einem offenen Ohr unterwegs. Das nimmt Sorgen vor Stürzen oder Orientierungsproblemen und macht aus einer Besorgung wieder einen schönen Ausflug.

Kultur und Gemeinschaft erleben

Auch ein Theaterbesuch, ein Konzert oder ein Stadtfest in Dresden sind mit Begleitung wieder gut planbar. Wir organisieren die Wege, kümmern uns um Tickets und Absprachen und sind vor Ort an Ihrer Seite – damit kulturelle Teilhabe nicht am fehlenden Transport scheitert.

Eine Gruppe von Menschen unterschiedlichen Alters steht gemeinsam an einem überdimensionalen Schachbrett an einer Hafenpromenade
Gemeinsame Ausflüge stärken die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – hier bei einem Stadtfest an der Hafenpromenade.

Wie die Begleitung abläuft

Vor dem ersten gemeinsamen Termin lernen wir uns in Ruhe kennen und besprechen, was Ihnen wichtig ist: Lieblingsziele, besondere Bedürfnisse, das passende Tempo. Danach planen wir die Fahrten und Begleitungen individuell – regelmäßig oder spontan, ganz wie es passt.

Finanzierung über den Entlastungsbetrag

Begleit- und Fahrdienste zählen zu den anerkannten Leistungen zur Unterstützung im Alltag und lassen sich in der Regel über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanzieren. Mehr dazu erklären wir im Artikel zum Entlastungsbetrag.

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